P2P-Lending – die neue Art zu investieren
Über P2P-Plattformen https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ können private Anleger ihr Kapital direkt an Kreditnehmer vergeben und damit attraktive Zinsen erzielen. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Wie P2P-Zinsen in Deutschland versteuert werden
Zinsen aus P2P-Krediten gelten steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer. Viele Plattformen, insbesondere internationale, führen die Steuer nicht automatisch ab, sodass Anleger selbst aktiv werden müssen.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Nur wenn die Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, fällt Abgeltungsteuer an. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Wenn ein Kredit endgültig ausfällt, lässt sich dieser Verlust möglicherweise steuerlich anrechnen.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger
P2P-Lending über internationale Plattformen kann die Steuererklärung komplexer machen. Quellensteuern im Ausland lassen sich bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen oft anrechnen. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt.
Direkte Kredite als alternative Geldanlage Q 47
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lendzinTrolo
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