P2P-Lending als moderne Anlageform
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Anleger investieren über Plattformen in Kredite und profitieren von den daraus resultierenden Zinszahlungen. Neben den Renditechancen ist es wichtig, die Risiken und steuerlichen Pflichten zu kennen.
P2P-Erträge und steuerliche Behandlung
Kapital, das über P2P-Plattformen https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ verliehen wird, erzeugt Zinsen, die steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Investoren müssen bei ausländischen Plattformen die Zinserträge selbstständig in der Steuererklärung erfassen.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
In Deutschland gilt für Kapitalerträge der Sparer-Pauschbetrag, der einen Teil der Zinsen steuerfrei stellt. Die Steuererklärung muss die Zinserträge korrekt über die Anlage KAP erfassen. Kommt es zu endgültigen Kreditausfällen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.
Auslandsplattformen und praktische Hinweise für Anleger
Internationale P2P-Plattformen erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Steuererklärung. Einige Länder erheben auf Zinsen Quellensteuern, die unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Steuererklärung und verhindert Probleme mit dem Finanzamt.